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Aktuelles zur Ölheizung

Ölheizung erneuern: Das sollten Sie jetzt wissen

Ob Abwrackprämie, CO2-Steuer oder Klimaschutzprogramm – in jüngster Zeit jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt fühlt sich da schnell verunsichert. Dabei sprechen viele gute Gründe für moderne Ölheizungen: Denn Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient, lässt sich ideal mit erneuerbaren Energien kombinieren und bietet durch den Einsatz regenerativer Brennstoffe langfristig sogar eine klimaneutrale Perspektive.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den vielfach als „Ölheizungsverbot“ bezeichneten Beschluss für Sie zusammengestellt.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2025 hinaus.

Was muss ich jetzt machen?

Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 dürfen Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Hinweis für Baden-Württemberg: Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in jedem Fall bis Ende 2025 als auch, nach jetzigem Stand, darüber hinaus natürlich möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden, z.B. durch ein 10-prozentiges Bio-Heizöl und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan. Ab 2026 ist eine Hybrid-Lösung auch für die Ölheizung in Baden-Württemberg weiter möglich. Das bedeutet zum Beispiel: Öl-Brennwerttechnik + Solarthermie oder Photovoltaik.