Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Firma Tankservice Ziegler GmbH

 

1. Geltungsbereich, Angebot, Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Tankservice Ziegler GmbH, nachfolgend als Verkäufer bezeichnet, gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Tankservice Ziegler GmbH und ihren Kunden.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten insoweit ausschließlich, entgegenstehend oder abweichende Bedingungen des Kunden/Käufers erkennt die Firma Tankservice Ziegler GmbH nicht an, es sei denn, die Firma Tankservice Ziegler GmbH hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer insoweit nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, sind für den Verkäufer unverbindlich.

2. Preisangebote

Preisangebote sind freibleibend und jederzeit frei widerruflich. Die Preise basieren auf den im Zeitpunkt des Angebots geltenden Materialpreisen. Sollte es zwischen der Angebotlaufszeit und dem Auftrag zu Preiserhöhungen kommen, behält sich die Firma Tankservice Ziegler GmbH vor, die Preise entsprechend anzupassen.

Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie zuvor schriftlich durch den Verkäufer bestätigt werden.

Weitere Abreden, sofern sie über die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verkäufers hinausgehen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers (Firma Tankservice Ziegler GmbH). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese mit nicht vertretungsberechtigten Angehörigen/Betriebsangehörigen des Käufers vereinbart werden.

Der Käufer/Kunde muss insoweit nachweisen, dass die betreffende Person in ihrem Betrieb zur Vereinbarung entsprechender abweichender Vereinbarungen bevollmächtigt bzw. zur Entgegennahme entsprechender abweichender Vereinbarungen empfangsberechtigt war.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge des Kunden haben nur Rechtsverbindlichkeit, wenn diese durch die Firma Tankservice Ziegler GmbH schriftlich bestätigt werden.

Für Aufträge sind insoweit ausschließlich die im Angebot bzw. der hierauf nach Auftragserteilung durch den Kunden durch die Firma Tankservice Ziegler GmbH schriftlich erteilte Auftragsbestätigung maßgeblich.

Weitere Abreden, sofern sie über die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Tankservice Ziegler GmbH hinausgehen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung der Firma Tankservice Ziegler GmbH. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese mit nicht vertretungsberechtigten Angehörigen/Betriebsangehörigen der Firma Tankservice Ziegler GmbH vereinbart werden. Der Käufer/Kunde muss insoweit nachweisen, dass die betreffende Person in ihrem Betrieb zur Vereinbarung entsprechender abweichender Vereinbarungen bevollmächtigt bzw. zur Entgegennahme entsprechender abweichender Vereinbarungen empfangsberechtigt war.

Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Zugang, schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die ursprüngliche Auftragsbestätigung.

4. Lieferung

Lieferzeiten gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung des Verkäufers (Firma Tankservice Ziegler GmbH).

Erfüllungsort für die Lieferung ist das Abgangslager und –werk des Verkäufers.

Versendet der Verkäufer die Ware auf Verlangen des Käufers an einem von diesem benannten Bestimmungsort, geht die Transportgefahr – auch bei Lieferung – „frachtfrei“ ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware dem Frachtführer, dem Paketdienst, der Deutschen Post AG oder dem Spediteur etc. übergibt.

Eine Lieferzeit gilt nur dann als annähernd vereinbart, wenn der Verkäufer nicht im Einzelfall etwas Anderes ausdrücklich zugesagt hat. Diese Zusage gilt nur dann, wenn sie schriftlich durch den Verkäufer erfolgt.

Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien Tankservice Ziegler GmbH auf die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Tankservice Ziegler GmbH wird den Kunden vom Vorliegen der Lieferhemmnisse unverzüglich informieren.

5. Mitwirkungspflicht

Den Kunden trifft eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht im Wesentlichen darin, den Mitarbeitern der Tankservice Ziegler GmbH Zugang zu dem Grundstück zu gewähren. Darüber hinaus besteht diese Mitwirkungspflicht in der Pflicht des Kunden, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur/Montage/Lieferung Sorge zu tragen.

Der Kunde ist insoweit verpflichtet, die entsprechenden Vorkehrungen auf eigene Kosten zu schaffen, damit eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Firma Tankservice Ziegler GmbH möglich ist.

Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, die evtl. erforderliche Energie zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten durch die Tankservice Ziegler GmbH einschließlich der evtl. notwendig werdenden erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen.

 6. Zahlung (Bedingungen)

Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung netto Kasse ohne Abzug fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt werden, wird der Fälligkeitstermin auf der Basis des Liefertages errechnet, bei Sammelrechnungen gilt die Errechnung ab mittlerem Verfallstag.

Skontoabzüge durch den Kunden sind nur dann berechtigt, wenn diese zuvor schriftlich mit dem Verkäufer (Firma Tankservice Ziegler GmbH) vereinbart wurden.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Geldeingang rechtzeitig auf einem auf der jeweiligen Rechnung benannten Bankkonto der Firma Tankservice Ziegler GmbH gebucht wird.

Die von der Firma Tankservice Ziegler GmbH Beauftragten sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Eine Zahlung entlastet den Kunden insoweit nicht von seiner grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma Tankservice Ziegler GmbH, es sei denn, dass die Firma Tankservice Ziegler GmbH schriftlich zuvor einer entsprechenden Inkassotätigkeit des betreffenden Mitarbeiters gegenüber dem Kunden zugestimmt hat.

Zahlungen des Kunden können insoweit nur mit befreiender Wirkung auf ein von der Firma Tankservice Ziegler GmbH zuvor angegebenes Bankkonto erfolgen.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Firma Tankservice Ziegler GmbH berechtigt, vom Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz und – soweit er kein Verbraucher ist – 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes durch die Firma Tankservice Ziegler GmbH ist insoweit nicht ausgeschlossen.

Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist der Sitz des Verkäufers. Eine rechtzeitige Bezahlung ist insoweit nur dann erfolgt, wenn der Käufer seine Verpflichtung rechtzeitig, d.h. am Fälligkeitstag, gegenüber der Firma Tankservice Ziegler GmbH erfüllt. Aufrechnungen gegen die Forderung der Firma Tankservice Ziegler GmbH sowie deren Zurückbehaltung sind – insbesondere auch bei Mängelrügen – nur dann zulässig, wenn diesen Aufforderungen bzw. dem Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegenden Forderungen bzw. Gegenansprüche zuvor von der Firma Tankservice Ziegler GmbH anerkannt worden sind oder aber rechtskräftig festgestellt wurden.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig evtl. entstehender Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Auf Verlangen der Firma Tankservice Ziegler GmbH ist bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder aber wenn sich in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ergibt, die sich im Besitz des Käufers befindliche im Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich an die Firma Tankservice Ziegler GmbH zurückzugeben. Diese Verpflichtung trifft den Käufer, ohne dass hierfür eine gesonderte Aufforderung seitens der Firma Tankservice Ziegler GmbH notwendig ist.

Eine Be- oder Weiterverarbeitung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gilt als im Auftrag des Verkäufers (Firma Tankservice Ziegler GmbH) vorgenommen, ohne dass der Firma Tankservice Ziegler GmbH hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Ware des Verkäufers mit anderen Sachen, steht dem Verkäufer (Firma Tankservice Ziegler GmbH) der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen hergestellten Sache im Verhältnis zu, der dem Warenwert der gelieferten Sache der Firma Tankservice Ziegler GmbH zu dem Wert der neu hergestellten Sache entspricht. Für den Fall, dass der Käufer das Alleineigentum an der neu hergestellten Sache erwirbt, räumt er dem Verkäufer (Firma Tankservice Ziegler GmbH) schon jetzt das Miteigentum an der im Verhältnis des Rechnungswerts der im Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zum Wert der neu hergestellten Sache ein. Der Käufer verpflichtet sich insoweit, die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt für den Verkäufer zu verwahren.

Der Käufer ist nicht berechtigt (vorbehältlich eines schriftlichen Widerrufs des Verkäufers – Firma Tankservice Ziegler GmbH -) die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, zu verpfänden, oder zur Sicherheit zu übereignen bzw. abzutreten.

8. Kündigung

Macht der Kunde/Käufer von seinem Kündigungsrecht (z.Bsp. nach § 649 BGB u.a. etc.) Gebrauch, ist die Verkäuferin (Firma Tankservice Ziegler GmbH) berechtigt, pauschal 20 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Dies gilt für eine Kündigung des Käufers/Kunden bis zu einem Zeitraum von vier Wochen vor dem auf der Auftragsbestätigung durch die Firma Tankservice Ziegler GmbH bestätigten Liefertermin. Bei einer Kündigung des Käufers/Kunden bis zu einem Zeitpunkt von zwei Wochen vor dem von der Firma Tankservice Ziegler GmbH bestätigten Liefertermin beträgt die pauschale Vergütung 30 % der vereinbarten Vergütung, bei Kündigung des Käufers/Kunden bis zu einem Zeitpunkt von einer Woche vor dem vereinbarten Liefertermin 40 % der vereinbarten Vergütung. Die Firma Tankservice Ziegler GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, eine höhere Vergütung geltend zu machen.

 Der Käufer/Kunde ist jedoch berechtigt, evtl. höhere ersparte Aufwendungen der Firma Tankservice Ziegler GmbH darzulegen und nachzuweisen.

9. Gewährleistung

Bei begründeten Beanstandungen der Menge oder der Qualität ist der Verkäufer - unbeschadet evtl. Schadenersatzpflichten wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – nur zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlagen diese Maßnahmen des Verkäufers fehl, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder aber Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Etwaige Beanstandungen müssen dem Verkäufer gegenüber – dies unabhängig von sonstigen kürzeren Rügefristen – unverzüglich, spätestens nach Feststellung der Mängel, jedoch spätestens innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Anlieferung bzw. Installation schriftlich geltend gemacht werden.

Qualitätsmängel bzw. Qualitätsrügen sind nur zulässig, wenn der Käufer diese anhand geeigneter Nachweise (z.Bsp. Proben, digitale Bilder, sachverständigen Stellungnahmen /Gutachten etc.) nachweist.

Der Kunde/Käufer hat einen Mangel der Reparatur bzw. Montage- oder aber Falschlieferung insoweit schriftlich unverzüglich anzuzeigen und mitzuteilen.

Hat der Kunde ohne Einwilligung des Verkäufers (Firma Tankservice Ziegler GmbH) seinerseits Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von Dritten ohne Zustimmung der Firma Tankservice Ziegler GmbH ausführen lassen, entfällt eine Haftung der Firma Tankservice Ziegler GmbH für diese Arbeiten.

Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden ein Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt, obwohl dies durch die Firma Tankservice Ziegler GmbH angeraten worden ist.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Haftung

Haftungsschäden aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung /Forderungs-verletzungen oder Verschulden bei Vertragsschluss wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Tankservice Ziegler GmbH oder eines von ihr beauftragten Mitarbeiters. Ebenso ist eine Haftung wegen entgangenen Gewinns bzw. Mietausfälle grundsätzlich ausgeschlossen.

In jedem Fall wird jedoch eine Haftung auf 20 % des Vertragswerts, höchstens jedoch 500,00 EUR (in Worten: Fünfhundert EURO) beschränkt. Dem Kunden/Käufer bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden ggf. darzulegen und nachzuweisen.

11. Schreib- und Rechenfehler

Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige leicht ersichtliche Unrichtigkeiten sind nicht verbindlich, die Firma Tankservice Ziegler GmbH ist berechtigt, dies jederzeit zu korrigieren.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz der Firma Tankservice Ziegler GmbH in Mössingen, Gerichtsstand ist Tübingen.

Die Parteien sind sich des Weiteren darüber einig, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13. Datenschutzbestimmungen

Die Firma Tankservice Ziegler GmbH verarbeitet personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden erhalten.

Relevante personenbezogene Daten können sein: Name, Adresse und andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse).

Dies geschieht aufgrund folgenden Rechtsgrundlagen:

Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DS-GVO):

Mit Vertragsabschluss und Einbeziehung dieser AGB`s erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer uns übermittelten personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke, insbesondere zur Ermöglichung der Korrespondenz und der Kontaktaufnahme mit Ihnen.

Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 DS-GVO):

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung vertraglichen Verpflichtungen oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der Kunden hin erfolgen.

Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1f DS-GVO):

Soweit erforderlich, verarbeitet die Tankservice Ziegler GmbH die Daten des Käufers/Kunden zur Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse und zu direkter Kundenansprache sowie zur Werbung oder Markt- und Meinungsforschung sowie für Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung der Dienstleistungen der Tankservice Ziegler GmbH. Die Tankservice Ziegler GmbH verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten des Kunden, solange es für die Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Tankservice Ziegler GmbH erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten nicht mehr erforderlich, wird die Tankservice Ziegler GmbH diese Daten regelmäßig löschen, es sei denn, ihre befristete Weiterverarbeitung ist zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (HGB und Abgabeordnung, 2 – 10 Jahre) und zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Verjährungsvorschriften erforderlich ( nach §§ 195 ff. BGB bis zu 30 Jahren, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt).

Der Käufer hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung den Käufer betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legt der Käufer Widerspruch ein, wird die Tankservice Ziegler GmbH seine personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die Tankservice Ziegler GmbH kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verarbeitung von Rechtsansprüchen der Tankservice Ziegler GmbH.

In Einzelfällen verarbeitet die Tankservice Ziegler GmbH die personenbezogenen Daten des Käufers/Kunden, um direkt Werbung zu betreiben. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der den Kunden betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und schriftlich oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle Tankservice Ziegler GmbH, Lange Str. 105, 72116 Mössingen, info@tankservice-ziegler.de, gerichtet sein.

Mit Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB stimmt der Kunde der Erhebung und der Verarbeitung der vorgenannten Daten ausdrücklich zu.

Der Kunde stimmt des Weiteren mit Abschluss des Vertrages unter Vereinbarung dieser AGB der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zu.

14. Allgemeine Hinweise

Bei folgenden Arbeiten kann es zu Lärm- und Geruchsbelästigungen kommen:

Tankreinigungen, Stilllegungen von Tankanlagen, Demontagen von Tankanlagen, Einbau von Innenhüllen/Leckschutzauskleidungen sowie Montage von Neutankanlagen. Die Tankservice Ziegler GmbH ist bemüht, Lärm- und Geruchsbelästigungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Unsere Angebote unterbreiten wir in der Annahme, dass die Angaben des Kunden korrekt sind. Bei falschen Angaben wie z.Bsp. falsche Tankgröße, falsche Anzahl der Tanks oder des Materials ändern sich unsere Preise entsprechend.

Bei unseren Angeboten gehen wir davon aus, dass die Tankanlage den technischen Richtlinien für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die angebotenen Arbeiten reibungslos ausgeführt werden können.

Sollte sich vor Ort herausstellen, dass z.Bsp. der Deckenabstand vom Kellertank zur Kellerdecke zu gering ist und kein Monteur gefahrlos in den Behälter einsteigen kann, so werden die Arbeiten abgebrochen. Der bis dahin angefallene Aufwand wird in Rechnung gestellt zuzüglich einer An- und Abfahrtspauschale.

Gleiches gilt bei Erdtanks, wenn z.Bsp. der Schacht zu tief oder aber der Domschacht kleiner als der Domdeckel ist und ein gefahrloser Einstieg in den Tank nicht gewährleistet werden kann.

Bei Keller- und Batterietanks dürfen sich im Tankraum bzw. in der Auffangwanne keinerlei Gegenstände befinden bzw. sind vor dem Eintreffen der Monteure entsprechend zu beseitigen. Sollte dies nicht der Fall sein, so haften wir nicht  bei evtl. Beschädigungen der dort gelagerten Gegenstände.

Bei der Parksituation wird davon ausgegangen, dass Fahrzeuge und evtl. Anhänger unmittelbar vor dem Gebäude geparkt werden können. Sollten Parkgenehmigungen oder Straßenabsperrungen erforderlich sein, so hat dies der Kunde umgehend mitzuteilen. Kosten zur Einholung von Parkgenehmigungen oder Straßenabsperrungen für Parkplätze werden in Rechnung gestellt. Sollten keine Parkflächen zur Verfügung gestellt und die angebotenen Arbeiten nicht ausgeführt werden können, wird der bis dahin angefallene Aufwand in Rechnung gestellt zuzüglich einer An- und Abfahrtspauschale.

15. Schlussbestimmungen

Tankservice Ziegler GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.